Ex-Post-Transparenz

Mit Erlass vom 4. Februar 2009 hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe an die derzeitige wirtschaftliche Lage angepasst. Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet.

An dieser Stelle erhalten Sie die Informationen über die vergebenen Aufträge als Ex-post-Transparenzen: