Aktuelle Lärmaktionsplanung der Gemeinde Lehre

Den aktuellen Entwurf der Lärmaktionsplanung 2023 der Gemeinde Lehre finden sie hier.


 

Zur Umsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47 a- f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind. Die Gemeinde Lehre hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Lärmaktionsplan gemäß der EU- Umgebungslärmrichtlinie aufgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 2.06.2021 in der Zeit vom 17.06.2021 bis einschließlich 29.07.2021 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Lehre aufgenommen und dargestellt. Der Rat der Gemeinde Lehre hat den Lärmaktionsplan der Gemeinde Lehre zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz am 30.09.2021 beschlossen. Er ist damit in Kraft getreten.

Den Lärmaktionsplan mit den dazugehörigen Anhängen finden Sie hier: