Fördermittelwegweiser

Es gibt es eine Vielzahl an Fördermittelprogrammen. Die Förderungen können sowohl bei verschiedenen Fördermittelgebern als auch auf den unterschiedlichsten Wegen beantragt werden.

Hier erhalten Sie eine Übersicht verschiedener Förderprogramme und erfahren wo Sie weiterführende Informationen finden und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.

Das Ziel ist es, allgemeine Informationen und eine grobe Orientierung über die bundes- und landesweiten Fördermittelangebote zu geben.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme für Privatpersonen:

Private Antragstellende

Förderung für Aus- und Weiterbildung

Aufstiegs BAföG (für Maßnahmen ab 01.08.2024)

Was wird gefördert?

  •  Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit- und in Teilzeitform (berufsbegleitend), die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen vorbereiten oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) abgeschlossen werden.
  • Gefördert werden berufliche Aufstiegsfortbildungen aufsteigend auf jeder Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung:
    Erste Fortbildungsstufe: geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin (Deutscher Qualifikationsrahmen - DQR Stufe 5)
    Zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (DQR 6)
    Dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (DQR 7)
  • Bei den neuen Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" handelt es sich nicht um die ebenso bezeichneten akademischen Hochschulabschlüsse.

Wer wird gefördert?

Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen. Dazu gehören beispeilsweise Erzieher/-innen, Fahrlehrer/-innen, Meister/-innen, Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, Techniker/-innen, Fachkaufleute, Fachwirte/-innen oder Betriebswirte/-innen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildungskredit

Was wird gefördert?

Der Bildungskredit unterstützt bei der Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums.

Wer wird gefördert?

Schülerinnen und Schüler sowei Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung der Weiterbildung beim Jobcenter (Bildungsgutschein)

Was wird gefördert?

Die Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn Sie durch eine berufliche Weiterbildung wie einer Anpassungsqualifizierung, einer Umschulung oder einer Teilqualifizierung, ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern wollen.

Wer wird gefördert?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und seit dem 01.01.2025 auch Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)

Was wird gefördert?

Ein Zuschuss für Kosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet sowie an Erwerbslose, die keine andere Förderung in Anspruch nehmen können.

Wer wird gefördert?

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

KfW-Studienkredit

Was wird gefördert?

Unterstützung in Form der Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums oder ihrer Promotion. Gefördert wird ein Studium in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend, genauso ein Fernstudium.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die

  • 18 bis 44 Jahre alt sind
  • deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind
  • EU-Staatsangehörige/r sind und sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
  • Familienangehörige (gleich welcher Staatsbürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen sind, die sich mit Ihnen in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
  • Bildungsinländer mit Wohnsitz in Deutschland sind
  • eine deutsche Meldeadresse haben
  • maximal im 10. Fachsemester studieren

Weitere Informationen finden Sie hier.

Meisterprämie im Handwerk - NBank

Was wird gefördert?

Die erfolgreiche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung mit einem Meisterprüfungszeugnis, welches zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt wurde.

Wer wird gefördert?

Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 und Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Niedersächsische Weiterbildungsprämie - NBank

Was wird gefördert? 

Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, inklusive Polierin oder Polier, welche seit dem 01.07.2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses)

Wer wird gefördert?

Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Hier findet man eine Übersicht von Förderungen zur Sanierung von Wohngebäuden.

Wohneigentum für Familien – Neubau (Kredit)

Was wird gefördert?

Die Förderung für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen wollen. Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen (mindestens Effizienz-Stufe 40)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen Familien mit Kindern und Alleinerziehende.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kaufpreis, inklusive der Grundstückskosten, für den Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung, wenn das Objekt nach dem Erwerb energieeffizient saniert wird.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen Familien mit Kindern und Alleinerziehende.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Altersgerecht umbauen (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Baumaßnahmen an Haus oder Wohnung, mit denen Barrieren reduziert werden und der Einbruchsschutz verbessert wird.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen (Eigentümer/innen und Mieter/innen, unabhängig vom Alter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eigentumsförderung (selbstgenutztes Wohneigentum)

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau beziehungsweise der Erwerb sowie verschiedene energetische Maßnahmen (mindestens KfW-Effizienzstufe 70) zur Modernisierung des selbstgenutzten Wohneigentums.

Wer wird gefördert?

Alle Personen, aber keine Unternehmen oder Vereine.

Weitere Informationen finden Sie hier.

KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen, um anschließend selbst darin zu wohnen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Erneuerbare Energien-Standard

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Investitionen:

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation

2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren

5. Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung. Sogenannte Contracting-Vorhaben sind Kooperationen, bei denen ein externer Dienstleister asl Vertragspartner Energieanlagen plant, finanziert und betreibt.

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller wie Vereine (zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme müssen einspeist werden
  • Freiberuflich Tätige

Weitere Informationen finden Sie hier:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit)

Was wird gefördert?

Förderung von Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW und/oder der BAFA im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ (BEG EM) zugesagt, beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Zusage beziehungsweise Bewilligung liegt nicht länger als 12 Monate zurück.

Wer wird gefördert?

  • Hauseigentümer/innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Contractoren
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (Zuschuss BAFA)

Was wird gefördert?

Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag, beziehungsweise Bauanzeige, zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Wer wird gefördert?

  • Hauseigentümer/innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Contractoren
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen (mindestens Effizienzhaus-Stufe 40) in Deutschland.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer
  • Wohneigentums­gemeinschaften
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Vermieterinnen und Vermieter
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wohngebäude (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Gefördert wird auch die Komplettsanierung eines Effizienzhauses zu einem Effizienzhaus-Stufe 85 oder höher. Außerdem wird unter bestimmten Voraussetzungen die Umwidmung von einer Nichtwohnfläche in eine Wohnfläche gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Privat­personen und Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine
  • Contracting-Geber. Das sind spezielle Dienstleistende, welche die Planung, die Finanzierung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Energieanlagen, wie Heizungen und Photovoltaikanlagen, auf eigene Rechnung übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

a) Beratung

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Was wird gefördert?

Die Energieberatung durch qualifizierte Fachleute bundesweit in Beratungsstellen.

Wer wird gefördert?

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Mieter
  • Pächter
  • Nießbrauchsberechtigte

Weitere Informationen finden Sie hier.

b) Wohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen (mindestens Effizienzhaus-Stufe 55) in Deutschland.

Wer wird gefördert?

  • Privat­personen
  • Wohn­eigentums­gemeinschaften (WEG)
  • Gesell­schaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Einzel­unter­nehmerinnen und Einzel­unter­nehmer sowie frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen, ein­schließlich Kirchen
  • alle jurist­ischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften

Weitere Informationen finden Sie hier.

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss KfW)

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Durch die Förderung soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt werden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die bestehende Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser in Deutschland besitzen.
  • Privatpersonen, die Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land besitzen, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum um­gesetzt wird.
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum um­gesetzt wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude (mindestens Effizienzhaus 40).

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Einzel­unternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts wie beispielsweise Wohnungsbau­genossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts wie Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine

Weitere Informationen finden Sie hier.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude (mindestens Energieeffizienz-Stufe 55).

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Einzel­unternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts wie Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kauf und Sanierung - Nichtwohngebäude (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Es werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag, beziehungsweise Bauanzeige, zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt

Wer wird gefördert?

  • Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Contractoren. Das sind spezielle Energiedienstleister, die für ihre Kunden Energieanlagen planen, fianzieren, erreichten und betreiben.
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (Kredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW und/oder der BAFA im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ (BEG EM) zugesagt, beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Zusage, beziehungsweise Bewilligung, liegt nicht länger als 12 Monate zurück.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Kammern und Verbände
  • Vereine
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbau­genossenschaften und Contractoren. Contractoren sind spezielle Energiedienstleister (oft Energieversorger), die für Kunden Energieanlagen planen, finanzieren, errichten und betreiben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

weitere Förderprogramme

Förderung zur Erhaltung von Kulturdenkmälern

Was wird gefördert?

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern, allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege, erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung von Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, welche die Versorgung und Betreuung von chronisch- und schwerstkranken sowie pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Menschen mit Behinderung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr nachhaltig verbessern und die Fähigkeit der Familienangehörigen zu ihrer häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Was wird gefördert?

Förderung der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Weitere Informationen finden Sie hier.