Mitteilung des Steueramtes der Gemeinde Lehre
Änderungen bei der Grundsteuer zum 01.01.2025
Zum 01.01.2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mussten daher gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in der Gemeinde Lehre wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Was kommt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu?
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt (zum Stichtag 01.01.2022) und Festlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde erhalten die Bürgerinnen und Bürger zu Beginn des Jahres 2025 einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde Lehre. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Die Aufkommensneutralität bezieht sich jedoch nicht auf die einzelnen Steuerpflichtigen. Vielmehr soll die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen der Gemeinde Lehre gleich bleiben. Der einzelne Steuerpflichtige wird, je nach Wohnlage, mehr oder weniger als vorher zahlen müssen, diese Abweichungen können im Einzelfall erheblich sein. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Warum überhaupt Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Kindertagesstätten, Feuerwehren und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.
Hinweise der Gemeinde zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde:
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen im Januar 2025 zugehenden Grundsteuerbescheids haben, folgen Sie bitte dem nachfolgenden Prüfschema:
Die Telefonnummer der Hotline des zuständigen Finanzamtes lautet 0531 705-336 (für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht die Möglichkeit haben, über Elster, das Internet oder den QR-Code Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen).
Das Steueramt der Gemeinde Lehre erreichen Sie unter Telefon-Nr. 05308 699-12 oder 05308 699-13 oder per E-Mail an steueramt(at)gemeinde-lehre.de
Das Steueramt möchte darauf hinweisen, dass die Zahlungen der Grundsteuern normalerweise fällig sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, aber auch eine Jahreszahlung am 1. Juli ist möglich. Sollten Sie Jahreszahler sein und ab 2025 die vierteljährliche Zahlweise nutzen wollen, teilen Sie das dem Steueramt bitte zeitnah mit
Anzeige eines Eigentümerwechsels zur Anpassung der Grundsteuer
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche immer zum 01.01. des Jahres festgesetzt wird. Das bedeutet, steuerpflichtig ist immer derjenige/ diejenige, der/die zum Stichtag 01.01. des Jahres tatsächlich eingetragener Eigentümer war.
Es gibt aber die Möglichkeit bei Immobilienverkäufen eine unterjährige Eigentumsumschreibung zu beantragen. Die Anzeige eines Eigentumswechsels zur Anpassung der Grundsteuer können Sie hier online beantragen:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche immer zum 01.01. des Jahres festgesetzt wird. Das bedeutet, steuerpflichtig ist immer derjenige/ diejenige, der/die zum Stichtag 01.01. des Jahres tatsächlich eingetragener Eigentümer war.
Es gibt aber die Möglichkeit bei Immobilienverkäufen eine unterjährige Eigentumsumschreibung zu beantragen. Die Anzeige eines Eigentumswechsels zur Anpassung der Grundsteuer können Sie hier online beantragen:
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