14.03.2023     Leben & Bildung

Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim zuständigen Finanzamt

Bei vielen Menschen mit Grundeigentum sind nach der Grundsteuerreform bereits die ersten Bescheide über den Grundsteuermessbetrag und den Grundsteueräquivalenzbetrag angekommen. Jetzt erheben immer mehr Menschen Einspruch gegen diese Bescheide. Viele geben an, dass der Grundsteuermessbetrag falsch berechnet wurde, da von zu hohen Bodenrichtwerten ausgegangen wurde. Die Gemeinde Lehre hat keinen Einfluss auf die Festsetzung der Bodenrichtwerte.

Foto (© Gemeinde Lehre): Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid

Foto (© Gemeinde Lehre): Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid

Personen, die Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid / Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge einlegen möchten, tun dies direkt bei dem ausstellenden Finanzamt. Darauf weist das Steueramt der Gemeinde Lehre jetzt hin. Weiter heißt es: „Wird ein Grundlagenbescheid berichtigt, geändert oder aufgehoben (z.B. aufgrund eines eingelegten Einspruchs), so werden die davon abhängigen Bescheide (z.B. der Grundsteuerbescheid) automatisch geändert oder aufgehoben.“

Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb einer vierwöchigen Frist nach Erhalt des Bescheids erfolgt.