07.07.2022     Leben & Bildung

Grundsteuerreform und Fälligkeiten: Steueramt informiert

Die Grundsteuer-Reform läuft. Hierzu sollte jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen inzwischen vom Land Niedersachen ein individuelles Informationsschreiben erhalten haben. Dieses Informationsschreiben enthält neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Bis 31. Oktober 2022 ist die Feststellungserklärung des jeweiligen Grundstücks bzw der jeweiligen Wohnung elektronisch über das Elster-Portal unter www.elster.de abgegeben werden.

Symbolfoto (Pixabay): Das Steueramt der Gemeinde Lehre erinnert an die Feststellungserklärung für die Grundsteuerreform.

Symbolfoto (Pixabay): Das Steueramt der Gemeinde Lehre erinnert an die Feststellungserklärung für die Grundsteuerreform.

„Bitte überprüfen Sie zunächst, ob alle Daten aus dem Schreiben korrekt sind“, betont Kira Wiesner vom Steueramt der Gemeinde Lehre. Dann sollten alle, die dies noch nicht haben, einen Zugang für das Elster-Portal beantragen. Für die Erklärung werden dann eigentlich nur wenige Angabe benötigt: In der Erklärung ist die Adresse, die Flächengröße des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen anzugeben. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Angehörige wie Ehegatten, Kinder o.ä., die im Besitz eines Benutzerkontos sind, können Sie mit der Feststellungserklärung beauftragen, sofern die Unterstützung unentgeltlich erfolgt. Weitere Unterstützung bei der elektronischen Erklärungsabgabe können Sie bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder Hausverwaltungen anfragen. Diese sind in der Regel aber kostenpflichtig.

Desweitern möchte das Steueramt noch an die nächsten vierteljährlichen Steuertermine am 15. August und 15 November sowie den Steuertermin am 1. Juli für Jahreszahler erinnern.