Informationen zu Wahlen 

Hier finden Sie alle Informationen zu bevorstehenden Wahlen, Briefwahl und können die Ergebnisse vorheriger Wahlen einsehen.

Kommunalwahl 2026

So funktioniert die Briefwahl für die Kommunalwahlen am 13.09.2026

1. Sie fordern Ihre Briefwahlunterlagen per Post an. Dazu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden diese ein. Daraufhin werden Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigung erfolgt spätestens bis zum 23.08.2026.

2. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch online beantragen, dies geht schneller als per Post.

Den bereits freigeschalteten Link dazu finden Sie hier oder als QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Eine Beantragung per E-Mail an wahlamt@gemeinde-lehre.de ist ebenfalls möglich. Dafür müssen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum angeben.

3. Voraussichtlich ab dem 20.08.2026 können Sie auch direkt im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Lehre Ihre Wahlunterlagen und den Wahlschein beantragen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.

Mit einer vollständig ausgefüllten Vollmacht, die Sie zusammen mit der Wahlbenachrichtigung erhalten, können die Briefwahlunterlagen für bis zu vier andere Personen abgeholt werden.

4. Sie können Ihre Stimmzettel vor Ort im Rathaus ausfüllen und direkt wieder abgeben, entsprechende Wahlkabinen stehen für Sie bereit. Wenn Sie den Stimmzettel zuhause ausfüllen, können Sie den roten Wahlbriefumschlag samt Inhalt selbst portofrei an die Gemeinde Lehre versenden.

5. Der letzte Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt am 08.09.2026 für eine rechtzeitige postalische Zustellung. Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen vor Ort im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Lehre endet am 11.09.2026 um 13 Uhr.

Wir empfehlen Ihnen den Wahlbriefumschlag möglichst zeitnah an die Gemeinde Lehre zurückzusenden, damit dieser rechtzeitig zur Auszählung vorliegt. Sie können den Brief auch persönlich im Rathaus abgeben. Die wahlberechtigte Person trägt dafür selbst die Verantwortung.

6. Informationen zu einer möglichen Stichwahl am 27.09.2026 werden nach dem 13.09.2026 per Pressemitteilung öffentlich bekanntgeben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Lehre unter wahlamt@gemeinde-lehre.de.

Hinweise zum Ausfüllen der Wahlscheinanträge

Die Wahlleitung der Gemeinde Lehre weist darauf hin, um unnötigen Briefverkehr zu vermeiden, beim Ausfüllen des Wahlscheinantrag bitte folgendes zu beachten:

Es ist unbedingt das Geburtsdatum der wahlberechtigten Person einzutragen.

Der Wahlscheinantrag muss mit Datumsangabe unterschrieben werden (über den Feldern für die Vollmacht).

Fehlt mindestens einer dieser Punkte, wird der Wahlscheinantrag an die wahlberechtigte Person zurückgeschickt. Die Eintragung des Geburtsdatums und/oder die Unterschrift ist nachzuholen und der Antrag ist bei der Gemeinde Lehre neu einzureichen.

Bitte kreuzen Sie an, für welche Wahl(en) der Antrag gilt:

Wird nur die Wahl für den 13.09.2026 angekreuzt, wird eine neue Wahlbenachrichtung ab dem 14.09.2026 für die Stichwahl (wenn eine solche stattfinden sollte) verschickt.

Wird nur die Stichwahl angekreuzt, erhält die wahlberechtigte Person ihren Antrag umgehend zurück, da die bereits zugestellte Wahlbenachrichtung primär für die Hauptwahl am 13.09.2026 angedacht ist.

Ist kein Kreuz bei mindestens einer Wahl gesetzt, wird auch hier der Wahlscheinantrag mit der Bitte zurückgeschickt, die Kreuze zu setzen und den Antrag neu einzureichen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Lehre: per E-Mail an wahlamt@gemeinde-lehre.de oder telefonisch unter 05308 699-108.

Bekanntmachungen

Ergebnisse der Bundestagswahl am 23.02.2025

Gemeinde Lehre

Erststimme

Zweitstimme

und hier gibt es noch die Aufschlüsselung nach den Wahlbezirken in den Ortschaften:

Erststimme nach Ortschaften

Zweitstimme nach Ortschaften

Archiv der Wahlergebnisse in der Gemeinde Lehre