Wahlamt informiert: Alles rund um Briefwahl, Fristen, Anträge

Wer bei den Kommunalwahlen am Sonntag, den 13. September 2026, seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen und seine Stimme abzugeben. Die Gemeinde Lehre informiert über den Ablauf und die wichtigsten Fristen.

Briefwahl direkt im Rathaus: Seitdem besteht außerdem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Lehre zu beantragen und abzuholen. Hierfür sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis mitzubringen. Mit einer vollständig ausgefüllten Vollmacht, die zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zugestellt wird, können die Briefwahlunterlagen auch für bis zu vier weitere Personen abgeholt werden.

Wie schon zur letzten Bundestagswahl kann man im Briefwahllokal, zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses, seine Stimmen direkt vor Ort abgeben. Das Briefwahllokal wird vom Wahlamt in Zusammenarbeit mit den Auszubildenden der Gemeindeverwaltung betreut. Dort kann man in einer der drei zur Verfügung stehenden Wahlkabinen wählen.

Wer die Stimmzettel zu Hause ausfüllt, kann den roten Wahlbriefumschlag mit seinem Inhalt portofrei an die Gemeinde Lehre zurücksenden.

Per Post: Die Briefwahlunterlagen können mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich beantragt werden. Dazu wird der entsprechende Antrag ausgefüllt und an die Gemeinde zurückgesandt. Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.

Die Wahlleitung der Gemeinde Lehre weist darauf hin, um unnötigen Briefverkehr zu vermeiden, beim Ausfüllen des Wahlscheinantrag bitte folgendes zu beachten:

Es ist unbedingt das Geburtsdatum der wahlberechtigten Person einzutragen.

Der Wahlscheinantrag muss mit Datumsangabe unterschrieben werden (über den Feldern für die Vollmacht).

Fehlt mindestens einer dieser Punkte, wird der Wahlscheinantrag an die wahlberechtigte Person zurückgeschickt. Die Eintragung des Geburtsdatums und/oder die Unterschrift ist nachzuholen und der Antrag ist bei der Gemeinde Lehre neu einzureichen.

Bitte kreuzen Sie an, für welche Wahl(en) der Antrag gilt:

Wird nur die Wahl für den 13.09.2026 angekreuzt, wird eine neue Wahlbenachrichtung ab dem 14.09.2026 für die Stichwahl (wenn eine solche stattfinden sollte) verschickt.

Wird nur die Stichwahl angekreuzt, erhält die wahlberechtigte Person ihren Antrag umgehend zurück, da die bereits zugestellte Wahlbenachrichtung primär für die Hauptwahl am 13.09.2026 angedacht ist.

Ist kein Kreuz bei mindestens einer Wahl gesetzt, wird auch hier der Wahlscheinantrag mit der Bitte zurückgeschickt, die Kreuze zu setzen und den Antrag neu einzureichen.


Schneller und unkomplizierter ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen online. Der entsprechende Antrag kann unter https://online.itebo.de/IWS/startini.do?mb=3154014 oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Eine Beantragung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Hierzu kann eine Nachricht an wahlamt@gemeinde-lehre.de gesendet werden. In der E-Mail müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum angegeben werden.

Wichtige Fristen:Für die rechtzeitige postalische Zustellung werden die Briefwahlunterlagen letztmalig am 8. September 2026 versandt. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen direkt vor Ort im Ratssaal des Rathauses ist bis Freitag, 11. September 2026, 13:00 Uhr möglich.