Ausgabe der Schülerfahrkarten in den Schulen

Die Gemeinde Lehre weist darauf hin, dass die Schülerfahrkarte in Form eines Deutschlandtickets nach den Sommerferien in den Schulen an die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ausgehändigt werden.

Alle Anspruchsberechtigten der künftigen 5. Klassen erhalten aufgrund des Schulwechsels oder des Schulanfangs an der neuen Schule ein Ticket. Die eventuell vorhandene Fahrkarte aus der vierten Klasse ist nicht mehr gültig.

Für diejenigen, die letztes Jahr bereits ein Deutschlandticket erhalten haben, gilt folgendes: Sofern in dem neuen Schuljahr weiterhin ein Schülerbeförderungsanspruch besteht, wird das bereits vorhandene Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn wieder aktiviert. Demnach ist die Chipkarte weiterzuverwenden und gut aufzubewahren.

Wie in der Vergangenheit ist die Schülerfahrkarte in den Sommerferien nicht gültig. Sie wird automatisch gesperrt. Bei Kontrollen zeigt die Chipkarte in diesem Zeitraum den Vermerk „ungültig“ an und kann somit nicht als Fahrschein genutzt werden.
Zusätzlich ist besonders zu beachten, dass das Ticket aus technischen Gründen bereits am 1. Juli gesperrt und somit nicht deutschlandweit gültig ist. Um die Schülerbeförderung an diesem Schultag sicherzustellen, kann das Ticket jedoch für Fahrten im Gebiet des Verkehrsverbunds Region Braunschweig (VRB) genutzt werden. 

Bei Rückfragen ist die Abteilung für Schülerbeförderung im Landkreis Helmstedt telefonisch unter 05351 121-1462 erreichbar.