Außerschulische Nutzung der Sportstätten
Der Landkreis teilt mit: Der Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport bittet, Anträge auf außerschulische Nutzung von Sportstätten des Landkreises während der Sommerferien und für das kommende Schuljahr 2026/2027 rechtzeitig zu stellen.
Die außerschulische Nutzung der landkreiseigenen Turnhallen und Hartplätze ist während der Sommerferien grundsätzlich leider nicht möglich. Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden und bedürfen daher eines rechtzeitigen Antrags.
Anträge für die Sommerferien 2026:
Wenn Vereine die Sportstätten in den Sommerferien nutzen möchten, ist der entsprechende Antrag bitte bis spätestens 01. Juni 2026 zu stellen.
Anträge für das Schuljahr 2026/2027:
Für die Nutzung im kommenden Schuljahr ist bitte eine Gesamtmeldung des beantragenden Vereins durch den Vorstand bis spätestens 01.06.2026 einzureichen.
Später eingehende Anträge können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Das Antragsformular finden Sie online unter: www.landkreis-helmstedt.de/ausserschulische_nutzung.
Der ausgefüllte Antrag ist vorrangig per E-Mail als PDF an die untenstehende Adresse zu schicken. Eine Übersendung per Post ist ebenfalls möglich.
Nähere Informationen sind unter www.landkreis-helmstedt.de erhältlich.