Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit

Das Ordnungsamt informiert: Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli schreibt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung einen Leinenzwang vor.

Halter müssen ihre Hunde deshalb in diesem Zeitraum außerhalb von Ortschaften zum Schutz von Jungtieren wie Rehkitz, Küken von Rebhuhn oder Kiebitz und jungen Hasen an der Leine führen. Das gilt auch für Hunde ohne Jagdtrieb: Denn häufig verenden Jungtiere auch, weil ihre Eltern sie wegen des Kontaktes mit einem Hund verlassen.

Nähere Informationen dazu gibt es im Ordnungsamt der Gemeinde Lehre telefonisch unter 05308 /699-38 oder per E-Mail an ordnungsamt@gemeinde-lehre.de.