Umschreibungen von Grundeigentum nun online möglich
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche immer zum 1. Januar des Jahres festgesetzt wird. Das bedeutet, steuerpflichtig ist immer die Person die zum Stichtag 01. Januar des Jahres tatsächlich als Grundeigentümer/in eingetragen war. Es gibt aber die Möglichkeit bei Immobilienverkäufen eine unterjährige Eigentumsumschreibung zu beantragen.
Die Anzeige eines Eigentumswechsels zur Anpassung der Grundsteuer können Sie Steueramt nurn nun über die Internetseite der Gemeinde Lehre beantragen.