Ordnungsamt
Was gilt es bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten
Ob Osterfeuer, Weihnachtsmarkt oder Schützenfest: Rund um das Jahr gibt es zahlreiche große und kleine öffentliche Veranstaltungen, die von Vereinen, Verbänden, Gruppen oder Einzelpersonen organisiert werden. Solche Feste und Ereignisse prägen das ländliche Gemeinschaftsleben und stärken den Zusammenhalt. Um die Veranstaltenden bei der Planung bezüglich Sicherheit und möglicher Genehmigungen zu unterstützen, hat das Ordnungsamt der Gemeinde Lehre nun einen Veranstaltungsleitfaden erstellt.
Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für öffentliche Veranstaltungen haben sich in den letzten Jahren verändert und bei der Planung muss darauf besonderes Augenmerk gelegt werden. Hierbei möchte die Gemeinde den Veranstaltenden gerne behilflich sein und hat grundlegende Informationen zusammengestellt.Darin geht es neben allgemeinen Angaben wie Ort, Zeit, Umfang und erwarteter Teilnehmendenanzahl auch um sicherheitsrelevante Aspekte.
Der ausgefüllte Veranstaltungsbogen ist mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim gemeindlichen Ordnungsamt einzureichen.
Wichtig für alle Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden, benötigt man eine sogenannte Gaststättenanzeige. Diese „Anzeige eines Gaststättengewerbes“ kann man hier als „Online-Dienstleistung" erledigen und diese ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen.
Auch bei Fragen wie: „Benötige ich für meine Veranstaltung ein eigenes Sicherheitskonzept? Was muss man beachten und anmelden, wenn die Veranstaltung auf öffentlichen Straßen stattfindet?“ oder „Müssen dort etwa Zufahrtswege gesichert werden?“, hilft das Team des Ordnungsamtes mit den entsprechen Informationen gerne weiter.