Informationen zu Wahlen 

Hier finden Sie alle Informationen zu bevorstehenden Wahlen, Briefwahl und können die Ergebnisse vorheriger Wahlen einsehen.

In Deutschland wird eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages stattfinden. Dieser vorgezogene Wahltermin wird der 23. Februar 2025 sein. Weitere Informationen dazu sind auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin zu finden. 

Nachfolgend sind allgemeine Informationen zur Durchführung der Bundestagswahl in der Gemeinde Lehre zusammengefasst:

Informationen zur Briefwahl:

Briefwahl ist voraussichtlich erst ab dem 06. Februar 2025 möglich

Wer bereits seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann seine Briefwahlunterlagen ab sofort damit beantragen. Die Zustellung der Briefwahlunterlagen wird jedoch noch ein wenig auf sich warten lassen. Denn die Stimmzettel werden, aufgrund der verkürzten Fristen bei dieser Bundeswahl, der Verwaltung voraussichtlich erst ab dem 06. Februar zum Versand zur Verfügung stehen.

Da die Briefwahlunterlagen auch vorher nicht im Rathaus vor Ort ausgeben werden können, ist das Briefwahllokal im Ratssaal ebenfalls erst ab Donnerstag, den 06. Februar, geöffnet. Dort können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses direkt ihre Stimme abgeben. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und mit.

Bedingt durch die vorgezogene Wahl und die sehr knappen Fristen ist es in diesmal besonders wichtig, sich rechtzeitig um die Briefwahlunterlagen zu kümmern:

1. Sie fordern ihre Briefwahlunterlagen per Post an. Dazu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden diese ein. Dann werden Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.

2. Sie können online ihre Briefwahlunterlagen beantragen, was deutlich schneller geht als per Post. Das geht über folgenden Link oder sie scannen den QR-Code auf ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieser Link ist seit dem 27. Januar freigeschaltet.

3. Sie erhalten im Briefwahllokal im Ratssaal des Rathauses Lehre ihre Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Dazu bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und/oder abholen will, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Die Briefwahlunterlagen werden noch bis Dienstag, 18. Februar auf den Postweg gegeben.


Anstehende Wahlen:

Was wird gewählt?

Am 23. Februar 2025 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Hierbei werden von der wahlberechtigten Bevölkerung Deutschlands die Abgeordneten gewählt, die für die nächste Wahlperiode (vier Jahre) im Deutschen Bundestag die Interessen der Bevölkerung vertreten sollen.

Hier finden sie umfangreiche Informationen zur Bundestagswahl 2025.

Wer darf wählen?

Aktives Wahlrecht

Wählen (so genanntes aktives Wahlrecht) können Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • 18 Jahre alt und
  • nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (vrs. Stichtag: 23. Dezember 2025) in Deutschland haben oder Personen, die außerhalb Deutschlands leben aber nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatten oder sich gewöhnlich aufgehalten haben, wenn dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland haben und davon betroffen sind.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") eingetragen ist oder einen Wahlschein (wird auf Antrag von der Briefwahlstelle ausgestellt) hat.

Wahlberechtigte im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen wahlberechtigte Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde (in der Regel die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren) stellen.

Umfangreichere Informationen hierzu sowie die erforderlichen Antragsformulare finden Sie hier.

Wahlberechtigte

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist voraussichtlich der 23. Dezember 2025. Wer zu diesem Tag mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lehre gemeldet ist und die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts erfüllt, wird automatisch in das Wählerverzeichnis für diese Wahl eingetragen.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Verzeichnis er geführt wird. Mit einem Wahlschein kann an der Wahl durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk im selben Wahlkreis teilgenommen werden.

Wahlbenachrichtigungskarten

Die Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe des jeweiligen Wahlraums. Die Karte bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Außerdem enthält die Karte Informationen zur Beantragung vom Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gegen Vorlage eines Personaldokumentes wählen, sofern Sie wahlberechtigt sind.

Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, kann sich bei Bedarf ab dem 3. Februar 2025 an das Wahlamt der Gemeinde Lehre wenden. Dieses erreichen Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter 05308 699-108 oder per E-Mail ans Wahlamt.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis kann zu den Daten der eigenen Person voraussichtlich in der Woche vom 3. bis 7. Februar 2025 im Einwohnermeldeamt im Rathaus Lehre, Marktstraße 10, 38165 Lehre zu den folgenden Zeiten eingesehen werden: 

  • Montag und Freitag: 8:30 bis 12 Uhr
  • Dienstag: 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr

Aufforderung an die Parteien zur Bennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Archiv der Wahlergebnisse in der Gemeinde Lehre

Ergebnisse der Europawahlen