Steuer: Alte Bescheide behalten ihre Gültigkeit
Einen neuen Bescheid versendet das Steueramt der Gemeinde Lehre nicht, damit behalten die alten Bescheide ihre Gültigkeit. Bitte achten Sie auf Ihre Fälligkeiten: Normalerweise sind die Zahlungen fällig am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November, aber auch eine Jahreszahlung am 1. Juli ist möglich.
Bei weitergehenden Fragen rund ums Thema Steuer steht Inka Müller gern zur Verfügung. Erreichbar ist sie per E-Mail an steueramt@gemeinde-lehre.de oder unter Tel. 05308-699-13.