Schunter: Überschwemmungsgebiete werden neu ausgewiesen
Der „Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Schunter“ liegt aktuell noch bis 15. Dezember öffentlich zur Einsicht aus – unter anderem im Rathaus Lehre (Terminvereinbarung unter 05308-699-0 erforderlich!). Außerdem sind sie online auf der Seite des Landkreises einzusehen unter https://www.helmstedt.de/staticsite/staticsite.php?menuid=1203&topmenu=637.
Jeder, dessen Belange durch das Verfahren berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Helmstedt, Untere Wasserbehörde, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 in Helmstedt, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Eigentlich sollte das Thema auch im Rahmen einer Sitzung des Umweltausschusses noch einmal thematisiert werden, dieser findet coronabedingt leider nicht wie geplant statt.