Rosinenweg in Lehre seit Oktober falsche Einbahnstraße
Eine „falsche Einbahnstraße“ ist eine Straße, in welche die Einfahrt zwar von einer Seite verboten ist, auf der Fahrzeuge jedoch in beide Richtungen fahren dürfen. Erkannt wird so eine Straße an der Beschilderung. An der einen Seite finden sich zwar Einfahrtverbotsschilder, ein Hinweisschild das es sich um eine Einbahnstraße handelt, ist hingegen nicht vorhanden. Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ wird am Rosinenweg an der Einfahrt aus Richtung Campenstraße rechtsseitig an der Einfahrt zur gesperrten Straße aufgestellt.
Grund der Ausweisung des Rosinenwegs ist die zu schmale Fahrbahnbreite für einen begegneten Verkehr an der Einmündung von der Campenstraße kommend.
Radfahrerinnen und Radfahren dürfen trotzdem weiterhin von beiden Seiten in den Rosinenweg einbiegen. Auch dem landwirtschaftlichen- sowie dem Linienverkehr wird die Durchfahrt weiterhin genehmigt. Dafür werden entsprechende Verkehrszeichen angebracht.