Leinenpflicht in der Gemeinde Lehre – die Brut- und Setzzeit hat begonnen
Im Zuge der regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt der Gemeinde wird auch kontrolliert, ob die Hunde entsprechend angemeldet sind.
Die Leinenpflicht besteht bis zum 15. Juli für alle Hunde, die sich mit ihren Besitzerinnen und Besitzern in der freien Landschaft aufhalten. Hierzu zählen alle Grünflächen wie Wälder und Wiesen, Seen und Gewässer innerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortschaften. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Privatgrundstücke. Jedoch sollten Mieter mit ihrem Vermieter abklären, wie ihre rechtlichen Verhältnisse aussehen.
Viele Hundebesitzende vergessen das: In Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr über. Außerdem sind Halterinnen und Halter von Hunden dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen. Zuwiderhandlungen werden auf Anzeige durch das Ordnungsamt der Gemeinde einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Wer Verstöße beobachtet, kann den Verursachenden der Gemeinde unter Tel. 05308/ 699-38 oder per E-Mail an ordnungsamt@gemeinde-lehre.de melden.