Was wird gefördert?

Die Unterstützung in Form der Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums oder ihrer Promotion. Gefördert wird ein Studium in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend ebenso wie ein Fernstudium.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die

  • 18 bis 44 Jahre alt sind
  • deutsche/r Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind
  • EU-Staatsangehörige sind und sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
  • Familienangehörige (gleich welcher Staatsbürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen sind, die sich mit diesen in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
  • Bildungsinländer mit Wohnsitz in Deutschland sind
  • eine deutsche Meldeadresse haben
  • maximal im 10. Fachsemester studieren

Weitere Informationen finden Sie hier.