Hinweise zum Ausfüllen der Wahlscheinanträge


Die Wahlleitung der Gemeinde Lehre weist darauf hin, um unnötigen Briefverkehr zu vermeiden, beim Ausfüllen des Wahlscheinantrag bitte folgendes zu beachten:

Es ist unbedingt das Geburtsdatum der wahlberechtigten Person einzutragen.

Der Wahlscheinantrag muss mit Datumsangabe unterschrieben werden (über den Feldern für die Vollmacht).

Fehlt mindestens einer dieser Punkte, wird der Wahlscheinantrag an die wahlberechtigte Person zurückgeschickt. Die Eintragung des Geburtsdatums und/oder die Unterschrift ist nachzuholen und der Antrag ist bei der Gemeinde Lehre neu einzureichen.

Bitte kreuzen Sie an, für welche Wahl(en) der Antrag gilt:

Wird nur die Wahl für den 13.09.2026 angekreuzt, wird eine neue Wahlbenachrichtung ab dem 14.09.2026 für die Stichwahl (wenn eine solche stattfinden sollte) verschickt.

Wird nur die Stichwahl angekreuzt, erhält die wahlberechtigte Person ihren Antrag umgehend zurück, da die bereits zugestellte Wahlbenachrichtung primär für die Hauptwahl am 13.09.2026 angedacht ist.

Ist kein Kreuz bei mindestens einer Wahl gesetzt, wird auch hier der Wahlscheinantrag mit der Bitte zurückgeschickt, die Kreuze zu setzen und den Antrag neu einzureichen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Lehre: per E-Mail an wahlamt@gemeinde-lehre.de oder telefonisch unter 05308 699-108.

25.08.2026