Gemeinde Lehre erinnert an Leinenpflicht
Noch bis zum 15. Juli besteht die Leinenpflicht für alle Hunde, die sich mit ihren Besitzerinnen und Besitzern in der freien Landschaft aufhalten. Dazu zählen alle Grünflächen wie Wälder und Wiesen sowie Seen und Gewässer – auch innerhalb geschlossener Ortschaften. Davon ausgenommen sind Privatgrundstücke. Jedoch sollten Mieter mit ihrem Vermieter abklären, wie ihre rechtlichen Verhältnisse aussehen.
Das vergessen viele: In Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr über. Die Leinenpflicht gilt auch für Hunde ohne Jagdtrieb – häufig sterben Jungtiere auch, weil ihre Eltern sie wegen des Kontaktes mit einem Hund verlassen. Darüber hinaus sind Hundebesitzende das ganze Jahr über dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen. Ein ständiges Problem ist Hundekot vor allem an Gehwegen. Zuwiderhandlungen werden auf Anzeige durch das Ordnungsamt der Gemeinde Lehre mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Wer Verstöße beobachtet, kann den Verursachenden der Gemeinde unter Tel. 05308/ 699-38 oder per E-Mail an ordnungsamt@gemeinde-lehre.de melden.