Führerscheine umtauschen über das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre

In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gegen den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Der neue Führerschein muss in der Führerscheinstelle des Landkreises Helmstedt beantragt werden. Hierbei unterstützt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre und bietet die Antragstellung für den Führerschein als Zuarbeit an.

Der Umtausch der entsprechenden Führscheine erfolgt gestaffelt. In den folgenden Zeiträumen sollten Führerscheinhalter die Umstellung auf den neuen Führerschein beantragen. Denn nach Ablauf dieser Fristen verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.

Fristen für die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine – hierbei handelt es sich um Führerscheine, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der Führerscheinhalter

 

 

bis zu diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht sein

 

 

 

vor 1953

 

 

 

19.01.2033

 

 

 

 

von 1953 bis 1958

 

 

 

19.01.2022

 

 

 

 

von 1959 bis 1964

 

 

 

19.01.2023

 

 

 

 

von 1965 bis 1970

 

 

19.01.2024

 

 

 

 

ab 1971 oder später

 

 

19.01.2025

 

 

 

Fristen für die unbefristeten Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr

 

 

bis zu diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht sein

 

 

 

von 1999 bis 2001

 

 

 

19.01.2026

 

 

 

 

von 2002 bis 2004

 

 

 

19.01.2027

 

 

 

 

von 2005 bis 2007

 

 

 

19.01.2028

 

 

 

 

2008

 

 

 

19.01.2029

 

 

 

 

2009

 

 

 

19.01.2030

 

 

 

 

2010

 

 

 

19.01.2031

 

 

 

 

2011

 

 

 

19.01.2032

 

 

 

 

von 2012 bis 18.01.2013

 

 

19.01.2033

 

 

 

Die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt empfehlen, eine rechtzeitige Antragstellung vorzunehmen. Termine können unter den Rufnummern 05308/ 699-27 oder -28 vereinbart werden. Zum Termin mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein gültige Bundespersonalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Kosten für die Umstellung liegen bei 26,50 € zzgl. des Gemeindeentgeltes in Höhe von 8,- €. Diese Beträge können ausschließlich bar abgerechnet werden.

Bei weiteren Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt während der gewohnten Sprechzeiten telefonisch zur Verfügung.

12.02.2022