Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim zuständigen Finanzamt
Personen, die Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid / Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge einlegen möchten, tun dies direkt bei dem ausstellenden Finanzamt. Darauf weist das Steueramt der Gemeinde Lehre jetzt hin. Weiter heißt es: „Wird ein Grundlagenbescheid berichtigt, geändert oder aufgehoben (z.B. aufgrund eines eingelegten Einspruchs), so werden die davon abhängigen Bescheide (z.B. der Grundsteuerbescheid) automatisch geändert oder aufgehoben.“
Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb einer vierwöchigen Frist nach Erhalt des Bescheids erfolgt.