Die neue Grundsteuerreform: Wie komme ich an den Bodenrichtwert?

Grundbesitz wird durch die neue Grundsteuerreform in Deutschland vollständig neu bewertet. Alle Eigentümerinnen und Eigentürmer von Grundstücken werden dadurch bis zum 31. Oktober 2022  verpflichtet, eine Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung kann das Finanzamt den Grundbesitz neu evaluieren. Zu dem Thema berichteten wir bereits (siehe Lehre: Nachricht_Rathaus).

Neben Infos zu Größe des Grundstücks und des Gebäudes, muss über die Elster-Schnittstelle auch der Bodenrichtwert dem Finanzamt mitgeteilt werden. Viele betroffene Bürgerinnen und Bürger haken nun bei uns in der Bauverwaltung nach, wie sie an diese Information kommen. Dabei kann der Bodenrichtwert ganz einfach online unter Grundsteuer-Viewer.NI (niedersachsen.de) berechnet werden. Zudem wird dort auch die Bezeichnung der Flurstücke für das jeweilige Grundstück angezeigt.

Für weitere Fragen hat das Finanzamt des Landkreis Helmstedt eine Hotline zur neuen Grundsteuerreform eingerichtet. Diese erreichen Sie unter (05351) 122 – 444.

Die neu berechnete Grundsteuer wird dann erstmals im Jahr 2025 erhoben.

17.07.2022