Die neue Grundsteuerreform: Wie komme ich an den Bodenrichtwert?
Neben Infos zu Größe des Grundstücks und des Gebäudes, muss über die Elster-Schnittstelle auch der Bodenrichtwert dem Finanzamt mitgeteilt werden. Viele betroffene Bürgerinnen und Bürger haken nun bei uns in der Bauverwaltung nach, wie sie an diese Information kommen. Dabei kann der Bodenrichtwert ganz einfach online unter Grundsteuer-Viewer.NI (niedersachsen.de) berechnet werden. Zudem wird dort auch die Bezeichnung der Flurstücke für das jeweilige Grundstück angezeigt.
Für weitere Fragen hat das Finanzamt des Landkreis Helmstedt eine Hotline zur neuen Grundsteuerreform eingerichtet. Diese erreichen Sie unter (05351) 122 – 444.
Die neu berechnete Grundsteuer wird dann erstmals im Jahr 2025 erhoben.