Brut – und Setzzeit ab 1. April: Leinenpflicht für Hunde
Auch das Zurückschneiden von Hecken, Büschen oder anderen Gehölzen ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September untersagt. Lediglich die Form- und Pflegeschnitte sind zulässig. Auch hier ist darauf zu achten das keine Jung- oder brütende Tiere gestört werden.
Ein weiteres Problem vor allem innerhalb der Ortschaften betrifft weiterhin das große Geschäft der Hunde. Hier gibt es leider immer einige Halterinnen und Halter, die ihrer Pflicht zur Beseitigung der Haufen nicht nachkommen. Dies sorgt regelmäßig für Unmut, deshalb appelliert das Ordnungsamt an die Vernunft der Hundebesitzer.
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, hilft Ihnen das Ordnungsamt gern weiter – unter Tel. 05308-699-38 oder per E-Mail an ordnungsamt@gemeinde-lehre.de.