Aufgrund der aktuellen Glättegefahr weisen wir auf die Pflicht zur Beseitigung von Eis und Schnee auf den Gehwegen hin.
Die Eigentümer von Grundstücken sind für die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen vor ihrem Anwesen verantwortlich. Dies ist in der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung“ der Gemeinde geregelt, die auch auf der Gemeinde-Homepage www.lehre.de (Rubrik „Verwaltung & Politik“, Menü „Gemeinderecht“) eingesehen werden kann. Grundstückseigentümer können diese Pflicht auch per Mietvertrag an ihre Mieter weitergeben.
Der Winterdienst umfasst das Entfernen von Schnee und Eis auf den Fußwegen sowie das Abstreuen glatter Flächen. „Bei Schneefall und Eisbildung müssen die Gehwege mindestens auf einer Breite von einem Meter geräumt werden“, erklärt Morten von Pein vom Ordnungsamt. Ist der Gehweg schmaler als einen Meter, so ist der gesamte Weg zu räumen. Gibt es keinen Fußweg, dann muss ein Streifen von einem Meter neben der Fahrbahn freigemacht werden – es sei denn, es besteht auf der gegenüberliegenden Straße ein Gehweg. Auch Gossen, Einlaufschächte und Hydranten müssen schnee- und eisfrei gehalten werden. „Der Winterdienst muss werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr erfolgen. In den Abendstunden gibt es eine Räum- und Streupflicht bis 20 Uhr“, betont von Pein.
Wir hoffen alle kommen gut durch diese eisige Zeit.
Bild: (© Gemeinde Lehre) Symbolbild „Achtung“