Anträge für akute Hochwasserhilfe
Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24.01.2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Damit können die Anträge jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Helmstedt, Abteilung Katastrophenschutz, Rosenwinkel 8, in 38350 Helmstedt gestellt werden.
Dort werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt. Die Antragsformulare stehen außerdem hier auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung und können per Email an hochwasserhilfe@landkreis-helmstedt.de geschickt werden. Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen zum Verfahren haben, können Sie sich im Landkreis Helmstedt auch persönlich an die Gemeinden wenden, in denen Hochwasser-Betroffene bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Nothilfe haben.
Dies gilt für:
Samtgemeinde Nord-Elm Steinweg 15 38373 Süpplingen Tel.: 05355 697-28 (Frau Anke Osterburg-Piele) E-Mail: verwaltung@samtgemeinde-nord-elm.de
und
Gemeinde Lehre, Marktstraße 10, 38165 Lehre Tel.: 05308 699-0 E-Mail: rathaus@gemeinde-lehre.de
Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auch hier auf der Internet-Seite der Landesregierung unter dem Punkt „FAQ“