08.12.2021     Leben & Bildung

Schunter: Überschwemmungsgebiete werden neu ausgewiesen

Aktuell werden die Pläne zur Festlegung der Überschwemmungsgebiete Schunter aktualisiert, diese betreffen auch das Gebiet der Gemeinde Lehre, vor allem die Ortschaften Beienrode, Flechtorf, Lehre und Wendhausen. Bei den festgelegten Flächen handelt es sich um Gewässerabschnitte, bei denen statistisch gesehen einmal in 100 Jahren Hochwasserereignisse zu erwarten sind, die nicht nur geringfügige Schäden hervorrufen würden. Federführend verantwortlich für das Verfahren ist der Landkreis Helmstedt.

Foto (© Jürgen Kirchmann): Die Schunter in der Gemeinde Lehre bei Hochwasser.

Foto (© Jürgen Kirchmann): Die Schunter in der Gemeinde Lehre bei Hochwasser.

Der „Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Schunter“ liegt aktuell noch bis 15. Dezember öffentlich zur Einsicht aus – unter anderem im Rathaus Lehre (Terminvereinbarung unter 05308-699-0 erforderlich!). Außerdem sind sie online auf der Seite des Landkreises einzusehen unter https://www.helmstedt.de/staticsite/staticsite.php?menuid=1203&topmenu=637.

Jeder, dessen Belange durch das Verfahren berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Helmstedt, Untere Wasserbehörde, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 in Helmstedt, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Eigentlich sollte das Thema auch im Rahmen einer Sitzung des Umweltausschusses noch einmal thematisiert werden, dieser findet coronabedingt leider nicht wie geplant statt.