16.01.2023     Rathaus + Bürgerservice

Schöffenwahl 2023 - Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden Laienrichter gesucht

Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf, aus denen die Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und –schöffen für die Strafgerichte gewählt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Bild: (© pixabay) Symbolbild)

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Schöffen sind ehrenamtliche Richter und wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Wer interessiert ist, das Amt eines ehrenamtlichen Richters in Strafsachen zu übernehmen, sollte bedenken, welche Anforderungen das Amt stellt. Da jedes Urteil mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichts gefasst werden muss, gilt: Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden. Jeder Bewerber sollte sich daher seiner Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

 

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Neben diesen formellen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber vor allem aber gewisse Grundfähigkeiten mitbringen. Dazu zählen u. a. soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Gerechtigkeitssinn, Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung, Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

 

Jugendschöffen sollen über die allgemeinen Voraussetzungen der Schöffen hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.Interessierte können das Bewerbungsformular hier erhalten.

 

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes als Schöffe oder Jugendschöffe in der Lage sieht, kann seine Bewerbung für das Schöffenamt bis zum 10. Februar 2023 bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Das Bewerbungsformular ist bei der Gemeindeverwaltung und unter diesem Link zu erhalten.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Sandra Wirbel unter der Telefonnummer 05308/699-109 oder per E-Mail unter s.wirbel@gemeinde-lehre.de gern zur Verfügung. Weitere Informationen über das Ehrenamt Schöffe sowie Rechtsvorschiften www.schoeffen-nds-bremen.de oder (schoeffenwahl.de).