26.02.2021     Startseite

Politische Sitzungen während der Pandemie

Angesichts der Pandemie werden die für März geplanten politischen Sitzungen größtenteils auf den April verlegt, dann können sie je nach Lage wieder in Präsenz oder vorbehaltlich des Ratsbeschlusses im Umlaufverfahren per Online-Format tagen. Damit die Verwaltung der Gemeinde Lehre handlungsfähig bleibt, tagt der Verwaltungsausschuss weiterhin regelmäßig in nicht öffentlichem Rahmen.

 Bild (© Gemeinde Lehre): Im Ratssaal der Gemeinde finden aktuell angesichts der Pandemie keine Sitzungen statt.

Bild (© Gemeinde Lehre): Im Ratssaal der Gemeinde finden aktuell angesichts der Pandemie keine Sitzungen statt.

So hat sich der Verwaltungsausschuss zuletzt für die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lehre ausgesprochen, um eben zunächst zu Zeiten der Pandemie Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates zu ermöglichen bzw. politische Sitzungen als Videokonferenzen stattfinden zu lassen. Beim Thema Haushalt wurden zunächst die einzelnen Punkte der Änderungs- und Konsensliste besprochen und einzeln beschlossen. Am Ende sprach sich der VA mit einer Gegenstimme für den Entwurf des Haushaltsplans 2021 aus. Nach weiteren Bemühungen zur Einsparung konnte der Fehlbetrag auf unter 900.000 Euro reduziert werden. Zum Radschnellweg fällte der Verwaltungsausschuss keinen Beschluss, die Mehrheit war aber dafür, grundsätzlich das Projekt weiter voranzutreiben, wenn eine Beteiligung an den Kosten rechtssicher ausgeschlossen werden kann. Hierfür sollen die angepassten Verträge noch einmal überprüft werden. Einstimmig war der Verwaltungsausschuss dafür, auf die Gebühr für die Kindertagesstätten von Mitte Dezember bis zunächst Ende Februar zu verzichten. In diesem Zeitraum war den Einrichtungen der reguläre Betrieb untersagt oder es wurde darum gebeten, die Kinder, wenn möglich, zuhause zu betreuen. Hier steht nun aber ebenso wie bei den anderen Punkten der Beschluss des Gemeinderats noch aus.

Die weiteren Ausschüsse und der Gemeinderat werden, wenn eine Sitzung nicht zwingend erforderlich ist, erst nach den Osterferien wieder tagen – dann je nach Lage und Inzidenzzahlen in Präsenz – oder eben nach Beschluss des Rates im Umlaufverfahren auch als öffentliche Online-Sitzung.