08.12.2022     Rathaus + Bürgerservice

Gemeinde Lehre weist auf das Bundesmeldegesetz hin

Die Gemeinde Lehre weist auf das im Bürgerservice geltende Bundesmeldegesetz (BMG) hin.

Symbolfoto (© Pixabay): Die Gemeinde Lehre weißt auf das Bundesmeldegesetz hin.

Symbolfoto (© Pixabay): Die Gemeinde Lehre weißt auf das Bundesmeldegesetz hin.

Laut der aktuellen Fassung gilt im Meldewesen, dass im Rahmen der Datenüberübermittlung den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften folgende Daten übermittelt werden dürfen: Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Übermittlungssperren sowie Sterbetag (§ 42 Abs. 2 BMG).

 

Den Datenermittlungen und Auskunftserteilungen kann die betroffene Person widersprechen. Nach Einlegung des Widerspruchs bei der Gemeinde Lehre, dürfen die genannten Auskünfte nicht erteilt werden und die Datenübermittlungen nicht erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Wiederholung der Widerspruchseinlegung nicht erforderlich ist, wenn diese zuvor bereits erfolgt ist.

 

Die Gemeinde Lehre teilt weiterhin mit, dass die Meldebehörde gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes jährlich dem Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vorname und die aktuelle Anschrift.

 

Auch in diesem Fall haben die Betroffenen die Möglichkeit, der Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 des BMG zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre, Marktstraße 10, 38165 Lehre, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

 

Die vollständige öffentlich Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz kann auf der Homepage der Gemeinde Lehre unter Lehre: Sonstige Bekanntmachungen eingesehen werden.