Landkreis versendet Abfallgebührenbescheide

Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Bescheide über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2025 und die Jahresvorausveranlagung 2026 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet.

 Wie aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bereits bekannt, wird auch bei der Jahresendabrechnung 2025 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2025 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben bzw. eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2025.

Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Sollten Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, ist hierzu die Angabe einer Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich. Die Überweisung erfolgt voraussichtlich Anfang Februar 2026. Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren schon vor Jahren abgeschafft wurde und sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, wird gebeten, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin zu wenden.

Hierzu können auch Anfragen bzw. Mitteilungen unter der E-Mail-Adresse hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de an den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.

Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z.B. Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen) stehen die Mitarbeitenden des Geschäftsbereiches Finanzen unter den Telefonnummern 05351/121-1130 und 05351/121-1230 zur Verfügung.

Fragen zur Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter 05351/121-1232 beantwortet. Bei Fragen zur Veranlagung (z.B. Eigentümer, Behälterbestand, Leerungsdaten) rufen Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer an.

Bearbeitungsschluss für eingehende Änderungsanzeigen in Bezug auf Namen, Adressen, Eigentümerwechsel, Konten, etc. war für den Druck der Jahresbescheide der 23. Dezember 2025. Danach eingegangene Änderungsanzeigen konnten für den Ausdruck auf den Jahresbescheiden in Teilen nicht mehr erfasst werden und werden beim ersten unterjährigen Bescheidlauf voraussichtlich am 11. März 2026 berücksichtigt.

Aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware und der damit verbundenen Anpassung interner Prozesse bitten wir um Ihr Verständnis, dass es bei der Bearbeitung Ihrer Anträge und Rückfragen vorübergehend zu Verzögerungen kommen kann. Die Erfassung und Bearbeitung in dem neuen System sind mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden. Weiterhin beeinträchtigen interne Schulungen die telefonische Erreichbarkeit. Um eine zügige und strukturierte Abarbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie von telefonischen Anfragen möglichst abzusehen und Ihre Anliegen per E-Mail an hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Geschäftsbereich zu richten.