So funktioniert die Briefwahl
Wer bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, sollte folgendes beachten:
Ab dem 13. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschickt.
Dann gibt es verschieden Wege zur Teilnahme an der Briefwahl:
1.Sie fordern ihre Briefwahlunterlagen per Post an. Dazu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden diese ein. Dann werden Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.
2. Sie können online ihre Briefwahlunterlagen beantragen, was deutlich schneller geht als per Post. Den Link dazu finden Sie dann hier auf unserer Internetseite oder als QR- Code auf der Wahlbenachrichtigung. Dieser wird voraussichtlich erst ab dem 27. Januar freigeschaltet.
3. Sie erhalten beim Einwohnermeldeamt oder im Ratssaal des Rathauses Lehre ihre Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Dazu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Sie können im Ratssaal auch gleich vor Ort die Briefwahlunterlagen ausfüllen und Ihre Stimme sofort abgeben.
Mit einer vollständig ausgefüllten Vollmacht, die Sie zusammen mit der Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können auch Briefwahlunterlagen für andere Personen abgeholt werden.
Das Wahlamt der Gemeinde Lehre weist darauf hin, dass die Wahlunterlagen erst ab dem 3. Februar versendet werden können, da diese erst dann ausgeliefert werden .
Sie können auch vor Ort im Rathaus Ihren Stimmzettel ausfüllen und gleich wieder abgeben.
Wenn Sie den Stimmzettel zu Hause ausfüllen, können Sie den roten Umschlag mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein dann selber portofrei an den Landkreis Helmstedt versenden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Wahlamt unter wahlamt@gemeinde-lehre.de