27.09.2022     Rathaus + Bürgerservice

Online-Informationsveranstaltung zur Grundsteuererklärung

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Nach wie vor erreichen die zuständigen Finanzämter noch viele Nachfragen von Bürgerinnen und Bürger zur Erklärungsbearbeitung.

Symbolfoto: (© Pixabay) Die Grundsteuererklärung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bis zum 31. Oktober 2022 abgeben. Das Steueramt der Gemeinde Lehre weist nun auf eine Online-Informationsveranstaltung des Niedersächsischen Finanzministeriums am 29. September 2022 hin.

Symbolfoto: (© Pixabay) Die Grundsteuererklärung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bis zum 31. Oktober 2022 abgeben. Das Steueramt der Gemeinde Lehre weist nun auf eine Online-Informationsveranstaltung des Niedersächsischen Finanzministeriums am 29. September 2022 hin.

Auf diesem Grund veranstaltet das Niedersächsische Finanzministerium am Donnerstag, den 29. September 2022 um 18:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung. Darauf weist das Steueramt der Gemeinde Lehre jetzt hin. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Expertinnen und Experten der Finanzverwaltung durch eine Erklärung führen und erläutern, was bei der Erstellung der Grundsteuererklärung zu tun ist und welche Schritte notwendig sind. Finanzminister Reinhold Hilbers wird die Veranstaltung eröffnen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise über den Youtube-Kanal der Landesregierung an der Veranstaltung teilnehmen. Die Zugangsdaten werden zeitnah auf der Website des Niedersächsischen Finanzministerium unter Landesamt für Steuern Niedersachsen bereitgestellt.

 

Darüber hinaus werden die niedersächsischen Finanzämter am 11. Oktober 2022 einen landesweiten Aktionstag zur Grundsteuer durchführen. Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer können dann während der bekannten Öffnungszeiten Ihre Fragen direkt beim örtlichen Finanzamt stellen. Natürlich stehen die Finanzämter auch an den üblichen Öffnungstagen mit Rat und Tat zur Grundsteuererklärung bereit – an diesem Tag soll es aber in erster Linie um Fragen rund um die Grundsteuererklärung gehen, sodass in den Finanzämtern auch zusätzliches Personal zur Beantwortung Ihrer Fragen bereitsteht.