Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorge für den Ernstfall ist nicht nur ein Thema für Menschen in der zweiten Lebenshälfte: Denn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen. Doch wer entscheidet für einen, wenn man es selber nicht mehr kann? Deshalb ist es wichtig frühzeitig für diesen Fall vorzusorgen.
Stephan Sigusch vom Betreuungsverein Oschersleben erklärt in einem Vortrag beim Seniorenkreis Essenrode, am Dienstag, den 11. März, um 15:15 Uhr im DGH Essenrode, alles Wichtige zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und neuen gesetzlichen Regelungen. Er gibt Antworten auf Fragen wie: Wann braucht man eine notarielle Vollmacht? Und wann reicht eine beglaubigte? Welche Änderungen gibt es beim beschränkten Ehegattenvertretungsrecht?
Die Teilnahme ist kostenfrei, aber um eine Anmeldung bei Carola Sammann unter 05301 218 wird gebeten.