Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur stellt kleinen Kultureinrichtungen, wie im vergangenen Jahr, Zuschüsse für notwendige Anschaffungen sowie für die Weiterentwicklung baulicher und technischer Infrastrukturen zur Verfügung.
Das Investitionsprogramm hat zum Ziel, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie bauliche und technische Infrastruktur weiterzuentwickeln, damit ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot in der Region gewährleistet ist. Gefördert werden bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleitung des Kulturbetriebs.
Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (diese Zahl kann auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein) und ihren Sitz im Landkreis Helmstedt, Peine oder Wolfenbüttel oder in der Stadt Braunschweig oder Salzgitter haben.
Die Mindestantragssumme liegt bei 1.000 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderquote soll 75 Prozent der Gesamtausgaben nicht überschreiten. Anträge können bis zum 31. Mai 2025 über das Online-Antragsportal der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (www.sbk-bs.de) gestellt werden