Lärmschutz durch Geschwindigkeitsbegrenzung

In Lehre auf der Berliner Straße (L 295) gilt bereits seit Ende letzten Jahres auf dem Teilstück zwischen der Einmündung der Boimstorferstraße und der Einmündung der Campenstraße aus Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt zwischen 6 bis 22 Uhr. Denn tagsüber werden dort die Lärmschutzgrenzwerte überschritten. Wohingegen nachts auf dieser Strecke das Verkehrsaufkommen eher gering ist und die Grenzwerte eingehalten werden.

Da die Berliner Straße in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Helmstedt fällt, wenden Sie sich bei Anfragen dazu bitte an die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises.