Hinweis zur Entsorgung von Alttextilien
Seit dem 01.01.2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Damit wird die europäische Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt und soll sicherstellen, dass Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien. Hierfür stehen in den Städten und Gemeinden Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler für eine flächendeckende Sammlung von Alttextilien zur Verfügung.
Die Getrenntsammlungspflicht ist damit im Landkreis Helmstedt bereits umgesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts. Diese bewährten und gut funktionierenden Sammlungen gewährleisten auch in Zukunft eine Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung bzw. ein hochwertiges Recycling, wenn die Qualität der eingeworfenen Textilien und deren sorgfältige Trennung gegeben sind.
Um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden, schließt sich der Landkreis Helmstedt daher dem Hinweis des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU) an und bittet die Bürgerinnen und Bürger, stark zerschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restabfalltonnen zu entsorgen (Pressemitteilung des VKU: Pressemitteilung VKU
Was zählt zu „Alttextilien“?
• Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unter- wäsche, Schuhe und Fußbekleidung, sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe) etc.,
• Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke etc.,
• Bettwaren: Daunen- und Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner etc.,
• Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen und Stores etc. sowie
• Stoff-/Plüschtiere.
Nicht zu „Alttextilien“ zählen:
• Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge,
• Matratzen und Schaumstoffe, • Teppiche und Auslegware (Teppichboden),
• Technische Textilien, wie z. B. Schutzkleidung, Verbandmaterialien, Zelte und Planen etc.,
• Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen sowie
• sonstige Gebrauchsgegenstände
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Unteren Abfallbehörde unter der Rufnummer 05351 121-2517 sowie der E-Mail-Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.