Hinweis zu regelmäßigen Steuerzahlungen
Egal ob Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer oder Gewerbesteuer: Auch in diesem Jahr werden wieder die regelmäßigen Steuerzahlungen fällig.
Bitte achten Sie auf Ihre Fälligkeiten: Normalerweise sind die Zahlungen fällig am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November, aber auch eine Jahreszahlung am 1. Juli ist möglich. Bei weitergehenden Fragen rund ums Thema Steuer stehen Ihnen Katrin Göring und Inka Müller vom Steueramt der Gemeinde Lehre gern zur Verfügung. Erreichbar sind sie per E-Mail an steueramt@gemeinde-lehre.de oder telefonisch unter 05308 699-12 und 05308 699-13.
Noch ein Hinweis zum Thema „Grundsteuer“: Alle aktuell gültigen Grundsteuerbescheide sind mittlerweile versandt worden. Bei sämtlichen Fragen zur Berechnung, Höhe oder Angaben Ihrer Grundsteuererklärung, wenden Sie sich bitte, am einfachsten über das ELSTER-Portal, an das Finanzamt. Wenn Sie jedoch Fragen zur Zahlungsweise der Grundsteuer oder zu allgemeinen Angaben wie Adressangaben in Ihrem Grundsteuerbescheid haben, dann wenden Sie sich bitte wie oben angegeben ans Steueramt der Gemeinde.