Förderung von Kleinstvorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung

Die Dorfentwicklung in der Dorfregion Schunter-Riede(Essenrode, Flechtorf, Lehre und Wendhausen)unterstützt mit der Förderung von Kleinstvorhaben örtliche Initiativen von Kommunen, Vereinen und Privatpersonen zum Erhalt der Lebensqualität in den Dörfern. Hierbei soll insbesondere das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Die Umsetzung von Kleinstvorhaben ist bereits jetzt während der Aufstellung des Dorfentwicklungsplanes möglich und die Frist für die Antragstellung endet bereits am 28. Februar.

Was genau ist ein Kleinstvorhaben? Damit sind gemeinschaftliche Projekte gemeint, an der sich die Bevölkerung möglichst aktiv beteiligt und die für einen großen Antrag (ab 2.500 € Fördersumme) zu klein sind. Zudem können Kleinstprojekte kurzfristig umgesetzt werden.

Die gesamte Fördersumme für Kleinstvorhaben ist für die Dorfregion insgesamt auf 30 000 Euro begrenzt. Die Gesamtkosten pro Kleinstvorhaben dürfen 12 500 Euro nicht übersteigen und der Zuschuss pro Projekt liegt bei höchstens 2500 Euro. Den Antrag kann jeder stellen: Privatperson, Verein oder Gemeinde, nur der Fördersatz variiert je nach Antragstellendem (Privatperson, Verein, Institution usw.) zwischen 35  bis 75 Prozent. Das erfolgt nach dem Erstattungsprinzip: Die gesamten Kosten des Projektes müssen vom Antragsteller zunächst vorverauslagt werden und werden nach Prüfung der Ausgaben ausbezahlt. Wichtig ist auch, dass mit dem Kleinstvorhaben erst begonnen werden darf, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare findet man hier.

Die Anträge sind einzureichen bei der Gemeinde Lehre, Sabrina Schönefeld, Außenstelle Berliner Straße 1-3 oder per E-Mail an foerderung@gemeinde-lehre.de. Für Fragen zur Antragstellung und dem Projekt Dorfentwicklung allgemein, steht Ihnen Sabrina Schönefeld telefonisch unter 05308 699-121 oder per E-Mail an die oben genannte Adresse gerne zur Verfügung.