Die Gemeinde Lehre erinnert an Führerscheinumtausch

Bild vergrößern: Führerscheinumtausch Bild: © Pixabay
Symbolfoto (Pixabay): Die Gemeinde Lehre erinnert an das Fristende für den Führerscheinumtausch.

Die Gemeinde Lehre erinnert daran, dass Bürgerinnen und Bürger, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Deutschland ausgestellt wurde, diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Dies geht auch über das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre.

Wie kann der Führerscheinwechsel beantragt werden? Die Zuständigkeit für alle Führerschein-Angelegenheiten obliegt dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Helmstedt. Der Umtauschantrag ist dort persönlich schriftlich zu stellen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Ergänzend dazu bietet die Gemeinde Lehre den Service als Zuarbeit an. Die Antragstellung für den Führerscheinumtausch ist also auch im Einwohnermeldeamt möglich. Dafür ist eine Terminvereinbarung nicht notwendig. Wer dennoch einen Termin vereinbaren möchte, kann dies unter www.lehre.de machen. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis, ein biometrisches Passbild, das nicht älter als sechs Monate ist und die Gebühr in Höhe von 33,30 Euro in bar. Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt bis zu vier Wochen.

Fristen für die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine – hierbei handelt es sich um Führerscheine, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr

bis zu diesem Datum muss der 

Führerschein umgetauscht sein

vor 1953

 

19.01.2033

 

 

von 1953 bis 1958

19.01.2022

 

 

von 1959 bis 1964

19.01.2023

 

 

von 1965 bis 1970

19.01.2024

 

 

ab 1971 oder später

19.01.2025

 

 






Folgende Fristen gelten für die Führerscheine, die vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungjahr

bis zu diesem Datum muss der 

Führerschein umgetauscht sein

von 1999 bis 2001

19.01.2026

 

 

von 2002 bis 2004

19.01.2027

 

 

von 2005 bis 2007

19.01.2028

 

 

2008

 

19.01.2029

 

 

2009

 

19.01.2030

 

 

2010

 

19.01.2031

 

 

2011

 

19.01.2032

 

 

von 2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

 

 

Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landkreises Helmstedt unter www.helmstedt.de