Die Gemeinde Lehre erinnert an Führerscheinumtausch
Die Gemeinde Lehre erinnert daran, dass Bürgerinnen und Bürger, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Deutschland ausgestellt wurde, diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Dies geht auch über das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre.
Wie kann der Führerscheinwechsel beantragt werden? Die Zuständigkeit für alle Führerschein-Angelegenheiten obliegt dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Helmstedt. Der Umtauschantrag ist dort persönlich schriftlich zu stellen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Ergänzend dazu bietet die Gemeinde Lehre den Service als Zuarbeit an. Die Antragstellung für den Führerscheinumtausch ist also auch im Einwohnermeldeamt möglich. Dafür ist eine Terminvereinbarung nicht notwendig. Wer dennoch einen Termin vereinbaren möchte, kann dies unter www.lehre.de machen. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis, ein biometrisches Passbild, das nicht älter als sechs Monate ist und die Gebühr in Höhe von 33,30 Euro in bar. Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt bis zu vier Wochen.
Fristen für die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine – hierbei handelt es sich um Führerscheine, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr |
bis zu diesem Datum muss der |
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Führerschein umgetauscht sein |
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vor 1953 |
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19.01.2033 |
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von 1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
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von 1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
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von 1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
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ab 1971 oder später |
19.01.2025 |
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Folgende Fristen gelten für die Führerscheine, die vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungjahr |
bis zu diesem Datum muss der |
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Führerschein umgetauscht sein |
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von 1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
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von 2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
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von 2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
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2008 |
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19.01.2029 |
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2009 |
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19.01.2030 |
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2010 |
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19.01.2031 |
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2011 |
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19.01.2032 |
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von 2012 bis 18.01.2013 |
19.01.2033 |
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Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landkreises Helmstedt unter www.helmstedt.de