Gemeinde Lehre
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Gemeinde Lehre
Marktstraße 10
38165 Lehre

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Telefax: 05308 699-66
   
E-Mail: rathaus@gemeinde- lehre.de
   
Öffnungszeiten
Montag
08:30-12:00 Uhr
Dienstag
08:30-12:00 Uhr
 
14:00-18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
 
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Freitag
08:30-12:00 Uhr
Gemeinde Lehre

Winterdienst in der Gemeinde Lehre

Die Gemeinde Lehre weist aus gegebenem Anlass nochmals auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner im Gemeindebiet hin. Da es bereits in der vergangenen Woche zu extremen Schneefällen mit immensen Schneemassen gekommen ist und laut Wetterbericht am Wochenende mit weiterem Schneefall zu rechnen ist, möchte die Gemeinde Lehre auf Folgendes hinweisen:

  • Gehwege bei Schneefall und Eisbildung auf einer Breite von mindestens 1 m oder der gesamten Breite des Gehweges, wenn diese weniger als 1 m beträgt, freizuhalten bzw. mit abstumpfenden Mitteln abzustreuen sind.
  • Sollte ein Gehweg nicht vorhanden sein, ist ein 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder wenn auch dies nicht möglich ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen und zu streuen.
  • Schnee und Eis dürfen nicht den Nachbarn zugekehrt werden und sind so zu lagern, dass der Verkehr auf den Straßen und Geh- und/oder Radwegen nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert wird.
  • Der Winterdienst ist bei Schneefall oder Glättebildung über Nacht werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr durchzuführen.
  • Nach unmittelbarem Schneefall oder Glättebildung bzw. unverzüglich während extremer Glatteisbildung ist der Winterdienst werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, bis 20 Uhr durchzuführen.
  • Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind eis- und schneefrei zu halten.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Winterdienst durch die Gemeinde Lehre auf die Hauptstraßen beschränkt ist und wird auf einige wenige Nebenstraßen ausgeweitet. Dennoch werden Gemeindestraßen durch die Gemeinde Lehre geräumt und gestreut, soweit dies nach den Erkenntnissen erforderlich ist (z.B. stark abschüssige Fahrbahnen, Schulwege mit öffentlichem Personennahverkehr, oder andere stark frequentierte Straßen). Ferner ist darauf zu achten, dass der Winterdienst der Gemeinde Lehre nicht durch parkende Fahrzeuge oder Schneehaufen auf der Fahrbahn behindert wird, da sonst kein ordnungsgemäßer Winterdienst erfolgen kann. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass aus organisatorischen, personellen und finanziellen Gründen nicht alle Gemeindestraßen durch die Gemeinde Lehre geräumt und gestreut werden können.

 
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